Bundesverfassungsgericht kippt die Umwidmung von Schulden

Heute hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt. Der Bund hätte zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen dürfen. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 ist damit verfassungswidrig. Mit diesen Schattenhaushalten wird die Schuldenbremse unterlaufen und der Mitteleinsatz verschleiert.

Engin Eroglu, stellvertretender Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER, kritisierte die geplanten Schattenhaushalte schon 2021 bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages. Seine damalige Kritik lautete: „Was ich sehe, das sind vor allem Mehrausgaben auf Pump. Fast schon irreführend ist, dass diese zusätzliche Verschuldung in versteckter Form eingeführt wird. Mit kreditfinanzierten Sonderfonds, höherer Verschuldung von Staatsinstitutionen und -unternehmen und der verzögerten Tilgung von Corona-Schulden lässt sich zwar die Schuldenbremse umgehen – aber es ist trotzdem Verschuldung zu Lasten zukünftiger Generationen.“

Mit dem heutigen Urteil steht die ganze Finanzplanung der Ampel auf der Kippe. Denn aktuell unterhält der Bund 29 Sondervermögen mit Verschuldungsmöglichkeiten in Höhe mehrerer Hundert Milliarden Euro. Jetzt muss Finanzminister Lindner endlich wieder zu einer soliden Haushaltsführung zurückfinden.