Beinahe mag es verwundern, aber auch das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht (vgl. UN: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 25, Abs. 1). Wenngleich der Lebensstandard, also die Angemessenheit des Wohnraums, landesspezifisch sein mag, so muss der Staat dennoch dafür Sorge tragen, dass jedem Individuum das Recht auf Wohnen zugestanden wird. Der Staat muss also die notwendigen Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen, schaffen. Mit anderen Worten: Der deutsche Staat – und somit auch das Land Hessen – ist dafür verantwortlich, dass bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen, frei von jeglicher Diskriminierung, zur Verfügung steht.
Sozialer Wohnraum ist jedoch gerade in Ballungszentren Mangelware. Und dies begünstigt wiederum Armut bzw. Armutsbedrohung – gerade auch in Frankfurt, wenn Menschen dort bis zu 50 Prozent ihrer Einkünfte allein für eine Wohnung veranschlagen und verausgaben müssen. Eine umfassende Investition in den sozialen Wohnungsbau ist notwendiger denn je. Kapazitär müssen eine Vielzahl an Wohnungen für Familien, Studierende und Geringverdiener entstehen, aber auch zunehmend mehr barrierefreie oder altersgerechte Wohnformen für Menschen mit Einschränkungen und Senioren.
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