Zum Inhalt springen
FREIE WÄHLER Frankfurt
  • Willkommen
  • Über unsErweitern
    • Kreisvorstand FREIE WÄHLER Frankfurt
    • Termine
    • Downloads
    • Mandatsträger
  • Aktuelles
  • Kommunalwahl 2026Erweitern
    • Kommunalwahlprogramm 2026
  • Spenden
  • Mitglied werdenErweitern
    • Anpacken für Frankfurt
FREIE WÄHLER Frankfurt
Aktuelles Hessen

FREIE WÄHLER Pohlheim wollen mögliche Regressansprüche gegen Bürgermeister Ruck prüfen lassen

22. September 202622. September 2026

Björn Feuerbach

Die Fraktion der FREIE WÄHLER in der Pohlheimer Stadtverordnetenversammlung hat einen Antrag auf eine unabhängige rechtliche Prüfung möglicher Regress- und Schadensersatzansprüche gegen Bürgermeister Andreas Ruck eingebracht.

Hintergrund ist eine schriftliche Einstellungszusage des Bürgermeisters für eine Ausbildungsstelle und die daraus resultierende Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht Gießen. Nach Angaben des Antrags entstand der Stadt Pohlheim daraus ein möglicher finanzieller Schaden von mindestens 8.500 Euro zuzüglich etwaiger Prozess- und Nebenkosten.

„Es geht uns zunächst um eine transparente und unabhängige Klärung der rechtlichen Verantwortlichkeiten“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Andreas Schuch. „Wenn der Stadt durch eine Entscheidung oder Verpflichtungserklärung ein finanzieller Schaden entstanden sein sollte, muss geprüft werden, ob und gegebenenfalls gegen wen daraus Ersatzansprüche bestehen.“

Die FREIE WÄHLER-Fraktion beantragt deshalb, den Stadtverordnetenvorsteher zu beauftragen, eine unabhängige externe Rechtsberatung mit der Prüfung zu betrauen. Gegenstand der Prüfung soll insbesondere die Frage sein, ob der Stadt Pohlheim aus Anlass der schriftlichen Einstellungszusage und der daraus folgenden Zahlung Schadensersatz- oder sonstige Ersatzansprüche gegen Bürgermeister Andreas Ruck zustehen.

„Wir verweisen in unserem Antrag ausdrücklich auf die Kontroll- und Überwachungsfunktion der Stadtverordnetenversammlung nach der Hessischen Gemeindeordnung. Zudem regelt § 77 Abs. 1 HGO, dass Ansprüche der Gemeinde gegen den Bürgermeister von der Stadtverordnetenversammlung geltend gemacht werden.“ erklärt stellv. Fraktionsvorsitzender Björn Feuerbach. „Nach unserer Auffassung ist daher zunächst zu klären, ob entsprechende Ansprüche bestehen und ob diese gegebenenfalls geltend gemacht werden sollen.“

Nach Darstellung der Fraktion obliegen Einstellungen und Verpflichtungserklärungen der Stadt nach der Hessischen Gemeindeordnung und der Hauptsatzung regelmäßig nicht dem Bürgermeister im Alleingang. Vor diesem Hintergrund soll die rechtliche Prüfung insbesondere auch klären, welche rechtlichen Verantwortlichkeiten im konkreten Vorgang bestanden haben.

Das Ergebnis der unabhängigen Prüfung soll anschließend der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden, damit diese auf Grundlage einer fachlichen rechtlichen Bewertung über das weitere Vorgehen entscheiden kann. Bürgermeister Andreas Ruck soll aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 25 HGO von Beratung und Entscheidung in dieser Angelegenheit ausgeschlossen sein.

Gefällt mir:

Gefällt mir Wird geladen …

Ähnliche Beiträge

Beitragsnavigation

Zurück Zurück
Engin Eroglu: Die politische Landschaft verändert sich – jetzt ist die Zeit der FREIE WÄHLER!
WeiterFortfahren
Schluss mit Entlastungsversprechen – jetzt muss gehandelt werden!

Kontakt:

FREIE WÄHLER Frankfurt
Kreisgeschäftsstelle
Mobil: +49 162 5172745
E-Mail: geschaeftsstelle@freiewaehler-frankfurt.de

Informationen:

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Transparenzhinweis zu politischer Werbung

Social Media:

E-Mail WhatsApp Facebook Instagram YouTube

© 2026 FREIE WÄHLER Frankfurt | supported by freiewaehler-werbung.de

Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
  • {title}
  • {title}
  • {title}
Nach oben scrollen
  • Willkommen
  • Über uns
    • Kreisvorstand FREIE WÄHLER Frankfurt
    • Termine
    • Downloads
    • Mandatsträger
  • Aktuelles
  • Kommunalwahl 2026
    • Kommunalwahlprogramm 2026
  • Spenden
  • Mitglied werden
    • Anpacken für Frankfurt
%d