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Allgemein

Reform des EU-Asylrechts stärkt Rechtsstaat und Durchsetzbarkeit

13. Februar 2026

Unser Europaabgeordneter und stellvertretender Bundesvorsitzender, Joachim Streit, begrüßt die vom Europäischen Parlament beschlossene Verschärfung des europäischen Asylrechts.

Die bisherigen Regelungen haben in vielen Mitgliedstaaten zu langen Verfahren und unzureichender Durchsetzung geführt. Ein Rechtsstaat verliert an Glaubwürdigkeit, wenn rechtskräftige Entscheidungen nicht umgesetzt werden.

✅Künftig sollen Asylanträge schneller bearbeitet und als unzulässig abgelehnt werden können, wenn Asylbewerber in einem sicheren Drittstaat Schutz hätten beantragen können.
✅Gleichzeitig werden Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten europaweit vereinheitlicht, um Entscheidungen zu beschleunigen und Rückführungen effektiver zu gestalten.

„Das ist keine Einschränkung des Asylrechts, sondern seine konsequente Anwendung“, so Streit. „Das individuelle Prüfverfahren bleibt bestehen. Zugleich stärken wir die Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber.“

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