75 Jahre Grundgesetz: Den demokratischen Rechtsstaat verteidigen

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Dies wird seit 75 Jahren durch unser Grundgesetz gewährleistet.

Insbesondere die dort enthaltenen Grundrechte schaffen eine freie und demokratische Gesellschaftsordnung. Die Einhaltung der Grundrechte ist für ein Zusammenleben unabdingbar. Angriffe auf unsere freie Gesellschaftsordnung dürfen nicht dazu führen, dass diese angetastet wird. Wir erteilen deshalb jeglichen politischen Vorstößen eine Absage, welche die Grundwerte unserer Verfassung unterwandern wollen. Insbesondere religiöse Gebote, die unserem Grundgesetz widersprechen, dürfen weder unsere Rechtsprechung noch unser gesellschaftliches Zusammenleben beeinträchtigen.