Dies betrifft auch die vielen regionalen Medienhäuser in Hessen, die als Arbeitgeber fungieren. Rundfunk und Fernsehen sind heute die bevorzugte Informationsquelle für die hessischen Bürger – wenn auch nicht in der „ursprünglichen“ Form des Angebots, so doch vielfach in der digitalen Version. Gerade deshalb ist die hessische Medienlandschaft in diesem Bereich auch mehr als veränderungswürdig. Die in Hessen gültige private Rundfunkgesetzgebung zeichnet sich durch Monopolerhaltung weniger Anteilseigner aus, deren Interessen in anderen Medienbereichen liegen. Regionale Berichterstattungen sind spärlich und im Zeitschema nur in Nischen vorhanden. Dies bedarf einer Korrektur, da sich das Leben der verschiedenen hessischen Regionen auch in einer permanenten Rundfunkberichterstattung widerspiegeln muss. In zahlreichen anderen Bundesländern gibt es hierfür schon erfolgreiche Beispiele.